Was bearbeitet die Polizeibeauftragte nicht?

Die Polizeibeauftragte ist keine Aufsichtsbehörde und keine interne Ermittlerin. Hier erfahren Sie wie und wobei wir Sie unterstützen können.

Was wir nicht können

  • in ein gerichtliches, staatsanwaltschaftliches oder disziplinarrechtliches Verfahren eingreifen
  • ein gerichtliches, staatsanwaltschaftliches oder disziplinarrechtliches Verfahren überprüfen
  • rechtliche Ansprüche geltend machen
  • der Polizei Handlungsanweisungen oder Anordnungen erteilen
  • sanktionieren

Was wir nicht sind

  • Interessensvertretung
  • Anwältinnen oder Anwälte
  • Rechtshilfe oder -beratung
  • Prozessbegleitung
  • Opferberatungshilfe
  • parteilich

Was wir können

  • einen Dialog mit der Polizei herstellen
  • Vertrauensbildung unterstützen
  • der Polizei Informationen aus der Bevölkerung geben
  • unsere Demokratie stärken, indem wir Desinformationskampagnen gegen die Polizei entgegenwirken

Was wir sind

  • Ombudsstelle für Polizeibedienstete und Bürgerinnen und Bürger
  • Zusätzliche Ressource, die Dinge im öffentlichen Raum anstoßen oder beruhigen kann
  • Brücke zwischen Polizei, Politik und Gesellschaft

Datenschutzhinweis

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