Was bearbeitet die Polizeibeauftragte nicht?
Die Polizeibeauftragte ist keine Aufsichtsbehörde und keine interne Ermittlerin. Hier erfahren Sie wie und wobei wir Sie unterstützen können.
Was wir nicht können
- in ein gerichtliches, staatsanwaltschaftliches oder disziplinarrechtliches Verfahren eingreifen
- ein gerichtliches, staatsanwaltschaftliches oder disziplinarrechtliches Verfahren überprüfen
- rechtliche Ansprüche geltend machen
- der Polizei Handlungsanweisungen oder Anordnungen erteilen
- sanktionieren
Was wir nicht sind
- Interessensvertretung
- Anwältinnen oder Anwälte
- Rechtshilfe oder -beratung
- Prozessbegleitung
- Opferberatungshilfe
- parteilich
Was wir können
- einen Dialog mit der Polizei herstellen
- Vertrauensbildung unterstützen
- der Polizei Informationen aus der Bevölkerung geben
- unsere Demokratie stärken, indem wir Desinformationskampagnen gegen die Polizei entgegenwirken
Was wir sind
- Ombudsstelle für Polizeibedienstete und Bürgerinnen und Bürger
- Zusätzliche Ressource, die Dinge im öffentlichen Raum anstoßen oder beruhigen kann
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Brücke zwischen Polizei, Politik und Gesellschaft