Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele unterschiedlichen Möglichkeiten eine Beschwerde oder Hinweise zu polizeilichen Angelegenheiten bei uns einzureichen.

Wann können Sie sich an uns wenden?

Die Polizeibeauftragte steht Ihnen als Anlaufstelle zur Verfügung, wenn Sie sich im Kontakt mit der Polizei unfair behandelt, nicht ernst genommen oder unsicher gefühlt haben. Auch wenn Sie Fragen zum Ablauf polizeilicher Maßnahmen haben oder sich mehr Transparenz und Aufklärung wünschen, sind wir für Sie da.

Viele Anliegen entstehen aus Situationen, die belastend, unklar oder schwer nachvollziehbar waren. Wir unterstützen Sie dabei, solche Erfahrungen einzuordnen und eventuelle Gespräche zu ermöglichen um das Vertrauen in die Polizei Brandenburg nachhaltig zu wahren.

Die Kontaktaufnahme ist niedrigschwellig und ohne Anwältin, Anwalt oder Gerichtsverfahren möglich. Wenn im Rahmen unserer Prüfung Probleme festgestellt werden, können wir gegebenenfalls Empfehlungen an die zuständigen Behörden geben.

Auch allgemeine Hinweise aus der Bevölkerung sind wichtig. Sie helfen dabei, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Strukturen sowie Abläufe langfristig zu verbessern.


Inka Gossmann-Reetz
Inka Gossmann-Reetz

Eine Beschwerde einreichen

Sie möchten eine Beschwerde an die Polizeibeauftragte richten?

Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie uns schnell und unkompliziert kontaktieren können – vertraulich, formlos und auf dem Weg, der für Sie am besten passt.

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Wie können wir Sie erreichen?

Ihre Beschwerde

Fügen Sie alle Dokumente bei, die Sie für Ihre Beschwerde als nützlich erachten. Die Gesamtgröße Ihrer Anhänge darf 5 MB nicht überschreiten. Es werden Dateien mit den folgenden Formaten akzeptiert: .docx, .pdf, .xlsx, .jpeg, .jpg, .png.

Haben Sie bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht oder sich an eine andere Institution gewandt?

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

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