Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg startet eigene Webseite
12.06.2026
Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg bietet mit einer eigenen Webseite ab sofort ein neues Informations- und Kontaktangebot für Bürgerinnen, Bürger und Polizeibedienstete
Die unabhängige Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg ist ab sofort mit einer eigenen Internetseite online. Nach der Einrichtung des Amtes und einer Aufbauphase, die unter anderem von limitierten personellen Ressourcen und haushaltsbedingten Herausforderungen geprägt war, wurde nun ein wichtiger Meilenstein für die Institution erreicht: der eigene Internetauftritt.
Die Webseite bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten jetzt eine einfache und niedrigschwellige Möglichkeit, ihre Anliegen über die Polizei Brandenburg anzubringen. Neben umfassenden Informationen über Aufgaben, Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Polizeibeauftragten stehen nun auch moderne Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung.
Mit dem neuen Angebot wird die Arbeit der Polizeibeauftragten transparenter und leichter zugänglich. Die Webseite soll Orientierung bieten, informieren und den direkten Austausch erleichtern. Sie unterstützt damit gleichzeitig die Arbeit der Polizeibeauftragten, die als unparteiliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten Anliegen unabhängig prüft.
„Die neue Webseite schafft einen wichtigen und unkomplizierten Zugang zu unserer Institution. Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibedienstete können sich schnell und umfassend informieren und mit uns in Kontakt treten. Ich freue mich sehr, dass wir diesen Schritt nun gehen können und damit zugleich unsere unabhängige Arbeit für mehr Transparenz und Vertrauen in die rechtstaatliche Polizeiarbeit in Brandenburg professionalisieren“, erklärt die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten, Inka Gossmann-Reetz.
Die Webseite ist ab sofort unter folgender Adresse erreichbar: https://polb.brandenburg.de/
Wer oder was ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg?
Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten ist eine durch das Brandenburgische Polizeibeauftragtengesetz (BbgPBG) eingerichtete, unabhängige und vertrauensvolle Anlaufstelle. Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibedienstete im Land Brandenburg können sich bei polizeilichen Anliegen jederzeit an sie wenden. Neben der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, greift sie auch Hinweise zu strukturellen Fragestellungen oder Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei auf. Dem Landtag berichtet sie darüber jährlich.
Warum ist das wichtig?
Sich über den Staat und damit auch über die Polizei, die das Gewaltmonopol des Staates innehat, beschweren zu dürfen, ist nach Artikel 17 Grundgesetz ein garantiertes Grundrecht, das allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zusteht. Mehrere Bundesländer und der Bund haben eine eigene unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliche Angelegenheiten geschaffen. Durch die Möglichkeit einer unabhängigen Prüfung von Beschwerden soll das Vertrauen in die Arbeit der Polizei gestärkt werden.