
Offen. Fair.
Unabhängig.
Ihre Anlaufstelle für
polizeiliche Angelegenheiten
im Land Brandenburg.
Für Transparenz, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit
Haben Sie Zweifel am oder ein Problem mit dem Verhalten der Polizei Brandenburg?
Als externe Beschwerdestelle bietet die Polizeibeauftragte Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten die Möglichkeit, Vorfälle neutral prüfen zu lassen. Sie gehört nicht zur Polizei und agiert daher unabhängig und unparteiisch.
Sie hilft dabei, Fehlverhalten zu erkennen und stärkt so das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Bürger/in
Sie möchten eine Beschwerde einreichen oder uns ein Anliegen im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln mitteilen? Hier finden Sie alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Polizeibedienstete/r
Sie möchten eine Eingabe machen oder Hinweise und Anliegen aus dem dienstlichen Kontext vertraulich mitteilen? Hier gelangen Sie zu den passenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Die Polizeibeauftragte Inka Gossmann-Reetz
Inka Gossmann-Reetz ist seit 2023 die erste Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg.
Sie stellt einen geschützten Raum bereit, um Beschwerden, Hinweise oder Eingaben einzureichen und Anliegen im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln offen anzusprechen. Dabei macht sie sich keine Beschwerden zu eigen. An sie können sich Bürgerinnen, Bürger und Polizeibedienstete jederzeit wenden. Ihr Ziel ist es, das Vertrauen in die Polizei Brandenburg aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen und systemische Herausforderungen konstruktiv zu benennen.
Pressemitteilungen
- 29.06.2026
Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg legt Tätigkeitsbericht für 2025 vor
Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg hat heute ihren Tätigkeitsbericht zum Jahr 2025 vorgelegt. - 12.06.2026
Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg startet eigene Webseite
Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg bietet mit einer eigenen Webseite ab sofort ein neues Informations- und Kontaktangebot für Bürgerinnen, Bürger und Polizeibedienstete - 30.06.2025
Zweiter Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten vorgelegt
Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg hat heute ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen, ...
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aufgabe, Arbeitsweise und Zuständigkeit der Polizeibeauftragten. Der FAQ-Bereich bietet eine kompakte Orientierung und hilft Ihnen, schnell die wichtigsten Informationen zu Ihrem Anliegen zu finden.
Was ist die Aufgabe der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg?
Warum ist das wichtig?
Ist die Polizeibeauftragte Teil der Polizei?
Werden Beschwerden und Eingaben veröffentlicht?

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